Ab wann der Führerschein wirklich "weg" ist: Ein Blick ins Dickicht des Verkehrsrechts
Die Frage, die jedem Autofahrer mit bleiernem Fuß auf der Seele brennt, ist meist nicht, ob er zu schnell war, sondern ab wann der geliebte Führerschein in ernster Gefahr schwebt. Das deutsche Verkehrsrecht ist hierbei weniger ein sanfter Wind als vielmehr ein Sturm, der gnadenlos über Geschwindigkeitsünder hereinbricht. Doch keine Panik: Bevor die rosa Plastikkarte ihren Weg in die Behördenschublade findet, gibt es klare Spielregeln - und natürlich auch die eine oder andere Grauzone.
In diesem Artikel tauchen wir tief ein in die Materie, entwirren Paragrafen und Zahlen und geben Ihnen einen praxisnahen Überblick, wann Sie sich wirklich Sorgen um Ihr Lenkrad machen müssen. Es geht nicht nur um das pure Tempo, sondern um ein komplexes Zusammenspiel aus Toleranzen, Punkten und dem berüchtigten Fahrverbot. Schnallen Sie sich an, es wird juristisch spannend!
Als erfahrener SEO-Texter und Redakteur, der die deutsche Verkehrspolizei, den ADAC und diverse Verkehrsrechtskanzleien (virtuell) auswendig kennt, verspreche ich Ihnen: Nach dieser Lektüre wissen Sie mehr, als so mancher Radarfalle lieb ist.
Die magischen Schwellen: Innerorts vs. Außerorts
Es ist die alte Leier, aber sie ist wahr: Ob innerorts oder außerorts geblitzt, macht einen gewaltigen Unterschied. Die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, ist in geschlossenen Ortschaften ungleich höher. Entsprechend drastischer fallen die Strafen aus.
Grundsätzlich gilt: Der „echte' Führerscheinentzug, also das unwiderrufliche Erlöschen der Fahrerlaubnis, ist ein Ultima Ratio und seltener als das meist temporäre Fahrverbot. Aber wann beginnt die Misere? Fangen wir mit den Zahlen an, die Ihnen zuerst ein Fahrverbot und damit eine Zwangspause vom Steuer bescheren.
Denken Sie daran: Jeder Fall wird individuell geprüft, und die hier genannten Zahlen sind Richtwerte aus dem Bußgeldkatalog. Kleine Messfehler, besondere Umstände oder auch ein guter Anwalt können das Blatt wenden - oder zumindest die Strafe mildern. Ignorieren Sie jedoch die Regeln konsequent, wird der Staat nicht zimperlich sein.
Wenn die Stadt zur Falle wird: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Innerorts, wo das Leben pulsiert und Kinder am Straßenrand spielen könnten, ist die Toleranz der Behörden erwartungsgemäß gering. Schon bei einer Überschreitung von 21 km/h über dem erlaubten Limit droht in der Regel ein einmonatiges Fahrverbot. Das bedeutet: Sie fahren 71 km/h bei erlaubten 50 km/h (nach Abzug der Toleranz), und schon ist der Führerschein für einen Monat Geschichte. Dazu gesellen sich üblicherweise zwei Punkte in Flensburg und ein saftiges Bußgeld.
Diese Schwelle ist vielen nicht bewusst, bis der unerfreuliche Brief im Kasten liegt. Doch es wird schlimmer: Wer innerorts 31 km/h zu schnell ist, muss mit zwei Monaten Fahrverbot rechnen, bei 41 km/h sind es drei Monate. Die Punkte und Geldbußen steigen natürlich entsprechend an.
Der Führerschein ist hierbei zwar noch nicht „weg' im Sinne eines Entzugs, aber die Zwangspause kann für viele Berufspendler oder Familien eine enorme Belastung darstellen. Planen Sie Ihre Fahrten daher besonders achtsam in städtischen Gebieten.
Freie Fahrt? Fehlanzeige: Außerorts und auf der Autobahn
Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn scheinen die Geschwindigkeitsbegrenzungen oft willkürlich, doch sie haben ihre Berechtigung. Hier droht ein einmonatiges Fahrverbot erst bei einer Überschreitung von 26 km/h. Das mag nach mehr klingen als innerorts, ist aber immer noch schnell erreicht, wenn man einmal zu fest aufs Gaspedal drückt.
Wer also beispielsweise auf einer Landstraße mit erlaubten 100 km/h mit 126 km/h geblitzt wird, kann sich auf Post freuen. Auch hier kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld hinzu. Ab 41 km/h zu schnell sind es bereits zwei Monate Fahrverbot, und bei 51 km/h zu viel auf dem Tacho sind es drei Monate. Die Spitze des Eisbergs bildet eine Überschreitung von über 70 km/h - hier sind es drei Monate Fahrverbot, drei Punkte und ein empfindliches Bußgeld.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass „auf dem Land' oder „auf der Autobahn' weniger streng geahndet wird. Die absoluten Schwellen sind zwar höher, aber das Prinzip der Konsequenz bleibt dasselbe. Eine kurze Unachtsamkeit kann Sie hier genauso schnell den Zugriff auf Ihr Fahrzeug kosten.
Mehr als nur Tempo: Punkte, Wiederholungstäter und die Probezeit
Die Geschwindigkeit ist nur ein Teil des Puzzles. Das deutsche Punktesystem in Flensburg (offiziell: Fahreignungsregister) und besondere Umstände wie die Probezeit für Fahranfänger spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, ob der Führerschein langfristig ade sagen muss. Ein einmaliger Ausrutscher ist ärgerlich, aber eine Serie von Vergehen kann das endgültige Aus bedeuten.
Das System ist darauf ausgelegt, notorische Verkehrssünder zu identifizieren und sie vom Straßenverkehr fernzuhalten. Wer kontinuierlich gegen die Regeln verstößt, dem wird früher oder später die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs abgesprochen. Und dann ist der Führerschein tatsächlich „weg'.
Es lohnt sich also, nicht nur auf die eigene Geschwindigkeit zu achten, sondern auch den Punktestand im Auge zu behalten. Das Flensburger Register ist kein Geheimnis, und Sie können Ihren aktuellen Punktestand jederzeit abfragen.
Der schleichende Entzug: Wenn die Punkte überhandnehmen
Das Punktesystem ist der eigentliche „Todesstoß' für den Führerschein. Seit der Reform 2014 gilt: Mit acht Punkten in Flensburg ist der Lappen endgültig weg - zumindest vorerst. Bis dahin gibt es jedoch klare Eskalationsstufen, die als Warnsignale dienen sollen:
- 1 bis 3 Punkte: Keine direkten Maßnahmen, aber eine "Vormerkung".
- 4 bis 5 Punkte: Eine schriftliche Ermahnung und der Hinweis, dass die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar freiwillig Punkte reduzieren kann.
- 6 bis 7 Punkte: Eine Verwarnung, die ebenfalls eine Seminarteilnahme nahelegt, welche aber nun keinen Punkteabzug mehr bewirkt.
- 8 Punkte: Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Dieser Entzug ist keine Lappalie. Sie erhalten Ihren Führerschein nicht automatisch zurück, sondern müssen einen Neuantrag stellen. Dieser Prozess ist aufwendig, teuer und kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), den berüchtigten „Idiotentest', beinhalten.
Jede Zuwiderhandlung, die mit Punkten belegt wird (also nicht nur Geschwindigkeitsverstöße), trägt zu diesem Konto bei. Auch Rotlichtverstöße, Handy am Steuer oder Fahren unter Alkoholeinfluss füllen das Punktekonto schnell.
Die Probezeit: Ein Tanz auf dem Vulkan
Für Fahranfänger ist die zweijährige Probezeit eine zusätzliche Hürde. Hier werden Vergehen in A- und B-Verstöße unterteilt. Ein einziger A-Verstoß (z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h) oder zwei B-Verstöße (z.B. Handy am Steuer) führen bereits zur Anordnung eines Aufbauseminars. Die Probezeit verlängert sich zudem auf vier Jahre.
Wird nach der Teilnahme am Aufbauseminar erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen, erhält der Fahranfänger eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Ein dritter A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße innerhalb der verlängerten Probezeit führen dann zum endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis. Hier ist der Führerschein tatsächlich „weg', und ein Neuantrag ist erst nach einer Sperrfrist möglich, die in der Regel mindestens sechs Monate beträgt. Für junge Fahrer ist die Probezeit somit eine echte Bewährungsprobe, bei der bereits kleinere Fehler gravierende Folgen haben können.
Der Toleranzabzug: Ein kleiner Trost in der Not
Bevor der Schock über die gemessene Geschwindigkeit zu groß wird, gibt es einen kleinen Lichtblick: den Toleranzabzug. Dieser soll mögliche Messfehler bei Radargeräten oder Laserpistolen ausgleichen und kommt jedem Verkehrssünder zugute. Es ist keine Geste der Freundlichkeit, sondern eine juristisch verbriefte Sicherheit.
Die Höhe des Abzugs variiert je nach gemessener Geschwindigkeit:
- Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen.
- Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h sind es 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
Wird beispielsweise innerorts eine Geschwindigkeit von 74 km/h gemessen, werden 3 km/h abgezogen, sodass die relevante Geschwindigkeit 71 km/h beträgt. Dieser Wert entscheidet dann über die Strafe. Bei einer Messung von 150 km/h auf der Autobahn würden 3% (also 4,5 km/h) abgezogen, was eine tatsächliche Überschreitung von 145,5 km/h zur Folge hätte.
Dieser Abzug ist automatisch und muss nicht beantragt werden. Er wird in der Bußgeldstelle oder von der Polizei bereits berücksichtigt, bevor Sie Ihren Bescheid erhalten. Es ist ein wichtiger Faktor, der manchmal den Unterschied zwischen einem Punkt und keinem Punkt oder einem Fahrverbot und keinem Fahrverbot machen kann.
Fazit: Wissen ist der beste Schutz vor dem "Führerschein-Weg-Effekt"
Der deutsche Gesetzgeber nimmt Geschwindigkeitsverstöße ernst - und das aus gutem Grund. Die Konsequenzen reichen von einem schmerzhaften Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zum temporären Fahrverbot oder sogar dem endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis. Die Frage "ab wieviel kmh ist der Führerschein weg" ist also keine einfache, sondern hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter der Ort der Messung, die absolute Überschreitung, der Punktestand und ob man sich in der Probezeit befindet.
Der beste Schutz vor dem Verlust des Führerscheins ist und bleibt die Einhaltung der Verkehrsregeln. Sollte es doch einmal zum Äußersten kommen, kann eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oft helfen, die Situation zu klären und gegebenenfalls Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Informieren Sie sich und fahren Sie sicher, denn die rosa Plastikkarte ist mehr als nur ein Stück Papier - sie ist Freiheit.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was ist der genaue Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Ein Fahrverbot ist ein zeitlich begrenztes Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen (meist 1 bis 3 Monate). Danach erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Beim Führerscheinentzug (oder Entziehung der Fahrerlaubnis) erlischt die Fahrerlaubnis komplett; Sie müssen nach einer Sperrfrist einen neuen Antrag stellen und oft eine MPU absolvieren, um sie wiederzuerlangen.
Gibt es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen immer einen Toleranzabzug?
Ja, in Deutschland wird bei Geschwindigkeitsmessungen immer ein technischer Toleranzabzug vorgenommen, um Messungenauigkeiten auszugleichen. Unter 100 km/h sind dies in der Regel 3 km/h, über 100 km/h sind es 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
Wie viele Punkte führen zum Führerscheinentzug in Flensburg?
Das deutsche Fahreignungsregister (Punktsystem in Flensburg) führt bei 8 oder mehr Punkten zum Entzug der Fahrerlaubnis. Es gibt vorher jedoch gestaffelte Maßnahmen und Warnungen (Ermahnungen, Verwarnungen).